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für den Inhalt verantwortlich:

IGMU TANK

 

 

 

Michael Püschel - "e.U"

 

Lebens- und Sozialberater 

 

 

Rumerstrasse, 18 A-6020 innsbruck

 

igmutanka@posteo.at

 

 

Tel:  +43 699 130 33 999

Bundesrecht konsolidiert: Gewerbeordnung 1994 § 119, Fassung vom 15.04.2024

Kurztitel

Gewerbeordnung 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 119

Inkrafttretensdatum

30.11.2004

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GewO 1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Lebens- und Sozialberatung

  1. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung in vollem Umfang erbringen, dürfen die Bezeichnung „Diplom-Lebensberater/Diplom-Lebensberaterin“ führen.
  2. Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt sind, sowie deren Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.
  3. Für die Veranstaltung des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung bedarf es der Genehmigung durch die beim Fachverband des Allgemeinen Gewerbes eingerichtete Zertifizierungsstelle. Die Genehmigung ist auf Antrag zu erteilen, wenn
    1. die für die Lehrgangsveranstaltung verantwortlichen Personen die erforderliche fachliche Eignung besitzen,
    2. die Personen, die zur Vermittlung der Methoden der Lebens- und Sozialberatung und der Krisenintervention herangezogen werden, fachlich geeignet sind,
    3. das Ausbildungscurriculum die vorgeschriebenen Lehrinhalte aufweist und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität vorsieht und
    4. der Lehrgangsveranstalter über die zur Ausbildung erforderliche Einrichtung und Ausstattung verfügt.
    Zeugnisse nicht genehmigter Lehrgänge sind bei der Anmeldung des Gewerbes nicht zu berücksichtigen. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr zur Gänze erfüllt sind. Die Lehrgangsveranstalter haben jede Änderung des Ausbildungscurriculums und des fachlich qualifizierten Personals der Zertifizierungsstelle anzuzeigen.

Schlagworte

Lebensberatung, Eheproblem

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2016

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR40058392

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P119/NOR40058392

 

die meisten aufnahmen stammen von mir oder von den projekten, die ich geleitet und durchgeführt habe.

 

mein herzlicher DANK geht auch an stock adobe.de für die lizenzen der vielen tierbilder, insbesondere auch für die fotos von den adlern, bären und pumas - und ebenso auch pixabay.com für die vielen bilder, die die großzügige community zur verfügung stellt. danke nochmals herzlich für all die vielen schönen adler, bären, dachs, etc bilder die ihr mit offenen händen weitergebt! 

 

sollte dennoch irgendwo ein fehler unterlaufen sein, kann es sich nur um einen versehen handeln und bitte ich um verständigung: KONTAKT siehe oben.

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